Reglement Super Street Bike (SSB)
(Auszug von Ausschreibung zu den Nitrolympics auf www.nitrolympics.de)
Allgemeine Technische Bestimmungen Motorräder
Dieser Teil des Technischen Reglements für den
Motorrad Drag Racing Sport enthält die, für alle
Klassen gültigen Bestimmungen. Innerhalb dieses
Teils wird ein Motorrad nach dem heutigen Stand
der Technik definiert. Alle, von dieser Definition abweichenden
Fahrzeuge gelten als Experimental
oder- Versuchsfahrzeuge, und werden derzeit für
den Drag Racing Sport nicht zugelassen.
Es wird besonders auf die Tatsache verwiesen, das
alle Fahrzeuge für diese Sparte des Drag Racing
Sports den Charakter eines Motorrades behalten
müssen. Dieses bezieht sich vor allen Dingen auf
die Form, die Anzahl der Räder, deren Aufhängung,
den Antrieb und die Sitzposition des Fahrers.
Ebenso sollte ein besonderes Augenmerk auf die
Beherrschbarkeit der Fahrzeuge gelegt werden, da
dieses einen besonderer Sicherheitsaspekt darstellt.
Alles, was hier und in den einzelnen Klassenbestimmungen
nicht als erlaubt beschrieben ist, gilt als verboten.
Definition eines Motorrades
Motorräder für den Drag Racing Sport sind Fahrzeuge
mit im Prinzip 2 Rädern. Beide Räder müssen
im Normalfall den Boden berühren. Bei vollständiger
Einfederung im Stand darf außer den Reifen kein
anderes Teil den Boden berühren. Das Fahrzeug
muß mindestens 1 (einem) Fahrer Platz bieten, der
dieses Fahrzeug auch vollständig beherrschen
kann. Das Fahrzeug darf durch ein- oder zwei Räder
angetrieben werden.
Materialien
Die Verwendung von Titan für die Konstruktion des
Rahmens, der Vorderradgabel, des Lenkers, der
Schwinge sowie der Schwingen- und Radachsen ist
verboten. Ebenso dürfen die Schwingen- und Radachsen
nicht aus Aluminium bestehen. Die Verwendung
von Titanschrauben und Muttern ist hingegen
gestattet.
Überprüfung
Im Zweifelsfall entscheidet der vor Ort verantwortliche
Technische Kommissar in Zusammenarbeit mit
der Rennleitung über die Zulässigkeit eines Motorrades
in der jeweiligen Klasse. Der Technische
Kommissar ist ferner gehalten während der Veranstaltungen
dafür Sorge zu tragen, das die Fahrzeuge
dem technischen Stand entsprechen, den diese
zum Zeitpunkt der Abnahme hatten. Er ist berechtigt,
bei Zuwiderhandlungen Startverbote zu verhängen.
MOTOR : 1
1.1 Auspuffrohre
Auspuffrohre dürfen nicht über das Hinterrad hinausragen
und müssen vom Fahrer, vom Kraftstofftank
und den Reifen wegführen. Flexible Rohre sind
nicht zulässig.
1.2 Automobilmotoren
Der Einsatz von Automobilmotoren ist nur gestattet,
wenn das betreffende Motorrad so konstruiert ist,
daß Gewicht und Gewichtsverteilung dem eines
Motorrades mit Motorradmotor entsprechen.
1.3 Drahtsicherung
Alle Ölablassschrauben müssen mit Draht gesichert
sein. Ebenso müssen alle Schrauben und Muttern
durch Draht gesichert sein, bei deren Lockerung,
sofortiges Austreten von Öl die Folge ist. Muttern
und Schrauben zur Befestigung von Radachsen,
Antriebskettenrädern, Bremsscheiben und Bremssätteln
müssen mit Draht oder, gleichwertig mechanisch
gesichert sein.
1.4 Kraftstoffe
Alle Kraftstoffe und Zusätze, die folgende Stoffe
enthalten, sind verboten:
Propylen-Oxid und Hydrazin.
Als Benzin gilt handelsüblicher, an deutschen Tankstellen
freiverkäuflicher, bleifreier Kraftstoff. Freiverkäuflicher
Rennkraftstoffe (Rennbenzin) müssen
eine Dielektrizitätskonstante nicht größer als 4 (DCMeter)
aufweisen. Sogenannte Oktan Booster sind
zulässig.
1.5 Kraftstofftanks
Kraftstofftanks müssen sicher am Fahrzeugrahmen
befestigt sein. Alle Tanks müssen über einen sicheren
Verschluß verfügen. Tanks aus nichtmetallischen
Werkstoffen müssen ein international anerkanntes
Prüfzeichen - SFI, ISO, ECE o.ä. - für den
Zweck der Verwendung haben.
1.6 Kraftstoffversorgung
Alle Motorräder müssen mit funktionierenden Ventilen
ausgerüstet sein, welche die Kraftstoffzufuhr
unterbrechen. Alle Kraftstoffleitungen müssen arretiert
(konisches Anschlußstück), mit Draht oder
gleichwertigen Sicherungen versehen sein. Pumpengesteuerte
Einspritzsysteme müssen über Hochdruckschläuche
verfügen. Motorräder die mit Nitromethan
betrieben werden, sowie Motoren die nicht
mit dem Zündunterbrecher gestoppt werden können,
müssen mit einem Ventil ausgerüstet sein das die
Kraftstoffzufuhr schnell unterbricht. Es muß so angebracht
sein, daß der Fahrer es bedienen kann,
wenn sich beide Hände am Lenker befinden. Darüber
hinaus muß es die Kraftstoffzufuhr zum Motor
unterbrechen wenn der Fahrer das Motorrad verläßt
und es muß in allen Richtungen funktionieren. Das
Unterbrecherventil muß beim Anlassen des Motors
mittels eines max. 1 m langen Kabels stets
mit dem Fahrer verbunden sein.
1.7 Kompressoren
Motoren die mit mechanisch angetriebene Kompressoren
ausgerüstet sind und mit Nitromethan
betrieben werden, müssen über ein Abblasventil
(Burst Plate) oder Gummiverbindungen zum Ansaugrohr
als Explosionsschutz verfügen.
Mechanisch angetriebene Kompressoren müssen
mit mindestens 3 mm dickem Stahl bzw. 5 mm dickem
Aluminium abgedeckt sein oder aber einen
explosionssicheren Deckel aufweisen.
1.8 Lachgas (N2O)
Bei allen Fahrzeugen die mit einer Lachgas (N2O)
Anlage ausgerüstet sind, darf die Lachgaszufuhr nur
bei voll geöffneter Drosselklappe erfolgen. Alle verwendeten
Ventile oder Zufuhreinrichtungen zum
Motor müssen beim Schließen der Drosselklappe
oder Loslassen des Gasgriffs abgeschaltet werden.
Als Reservoir für N2O müssen geeignete Druckbehälter
verwendet werden, die mit einer Sicherung
gegen Überdruck ausgestattet sind. Die Anschlußleitung
vom N2O Reservoir zum Ventil ist mit stahlummantelten,
druckfesten Schläuchen und Anschlüssen
auszuführen. Das N2O Reservoir muß
sicher am Motorrad angebracht sein, so das es bei
einem Sturz nicht beschädigt werden kann.
1.9 Ölauffangbehälter
Alle Öl-Entlüftungsleitungen müssen in einen Auffangbehälter
münden, dessen Füllstand im eingebauten
Zustand kontrollierbar ist. Der Auffangbehälter
muß ein Mindestvolumen von 0,5 Liter aufweisen.
1.10 Start
Alle Motorräder müssen aus eigener Kraft starten.
Rollen- oder Schiebestarts sind nicht erlaubt. Eine
mobile Startvorrichtung, die arbeitet wenn der Antrieb
neutralisiert ist (bei gezogener Kupplung), darf
benutzt werden.
1.11 Vergaser und Kraftstoffeinspritzung
Alle Drag-Racing Motorräder müssen über einen
manuell zu bedienenden Drehgriff verfügen der mit
einer, direkt an das Vergaser-Einlasssystem gekoppelten
Rückholfeder ausgerüstet ist. Die Drossel
muß sich automatisch schließen, wenn der Drehgriff
losgelassen wird. Motorräder, die mit Nitromethan
betrieben werden, müssen sowohl über ein Rückholkabel
(Zwangsschließung) als auch über eine
Rückholfeder verfügen.
KRAFTÜBERTRAGUNG : 2
2.1 Fliehkraftkupplungen
Motorräder mit, vom Motor angetriebenen Fliehkraftkupplungen
dürfen in den Boxen nur gestartet werden,
wenn das Hinterrad aufgebockt und vom Boden
durch einen soliden, sicheren Ständer getrennt
ist. Ein Blockiermechanismus zur Fixierung der
Leerlaufstellung des Gasgriffes ist vorgeschrieben.
Die Ausführung ist so zu wählen, daß eine Funktion
nur für die Leerlaufstellung gegeben ist die Stellung
des Mechanismus von außen erkennbar ist. Der
Blockiermechanismus ist beim Zurückschieben des
Motorrades durch einen Helfer auf die Startposition
zu benutzen.
2.2 Gangschaltung
Der Schaltmechanismus muß so beschaffen sein,
daß er bedient werden kann, wenn der Fahrer beide
Hände am Lenker hat. Alle Getriebeschaltvorgänge
müssen der Kontrolle des Fahrers unterliegen. Jegliche
Art von selbstschaltenden Automatikgetrieben
oder durch Computer oder Drehzahl aktivierte
Schaltvorgänge sind verboten. Eventuell vorhandene
Verkabelungen die zur Steuerung der Zündunterbrechung
bei Schaltvorgängen eingebaut sind,
müssen separat von anderen Kabeln verlegt sein
und jederzeit bei einer Überprüfung als nur für diesen
Zweck vorgesehen identifizierbar sein.
2.3 Ketten
Wenn die Kette ein oder mehrere Verbindungsglieder
enthält die nicht genietet sind, müssen dieses
durch geeignete Maßnahmen (Draht, Silikon) gesichert
sein.
2.4 Kupplungen
Freiliegende Kupplungen müssen mit 3 mm dickem
Aluminium oder 1 mm dickem Stahl abgedeckt sein.
BREMSEN UND FEDERUNG : 3
3.1 Bremsen
Die Motorräder müssen mit zwei unabhängigen, auf
jedes der Räder wirkenden Bremsen ausgerüstet
sein. Der Mindestdurchmesser von Bremsscheiben
muß 175 mm, der von Bremstrommeln 150 mm
betragen.
Motorräder über 500 ccm Hubraum müssen vorne
mit Scheibenbremsen ausgerüstet sein. Handelt es
sich dabei um eine Einscheibenbremse, muß die
Scheibe einen Durchmesser von mindestens
295mm aufweisen. Für Doppelscheiben sind mindestens
230 mm vorgeschrieben
3.2 Lenker und Handhebel
Es darf jede Art von Lenker verwendet werden. Eine
sichere Handhabung des Fahrzeugs muß in jedem
Falle gewährleistet werden. Der Lenker und seine
Handhebel müssen in allen Stellungen mindestens
einen Abstand von 25 mm von allen Feststehenden
Teilen haben. Die Befestigung des Lenkers darf
nicht unterhalb der unteren Befestigung der Standrohre
am Rahmen erfolgen. Das Anbringen der
Handhebel darf nur so erfolgen, das eine sichere
Handhabung jederzeit möglich ist. Die Enden müssen
eine Kugelform aufweisen.
3.3 Vorderradgabel
Die Vorderradgabel muß hydraulisch arbeiten. Die
Standrohre dürfen nicht mehr als 30 mm über den
oberen Teil des Gabelkopfes hinausragen. Der Gabelhub
muß mindestens 50 mm betragen. Die Gabel
muß beidseitig einen eigenständigen Lenkanschlag
aufweisen.
Die Verwendung eine Lenkungsdämpfers ist vorgeschrieben.
Der Mindestdurchmesser der Standrohre
ist wie folgt festgelegt:
bis 140 Kg Gesamtgewicht 28 mm
bis 160 Kg Gesamtgewicht 30 mm
bis 205 Kg Gesamtgewicht 32 mm
über 205 Kg Gesamtgewicht 34 mm
RAHMEN : 4
4.1 Ballast
Eventuell erforderlicher Ballast muß sicher am Rahmen
oder am Motor befestigt sein.
4.2 Bodenfreiheit
Die Bodenfreiheit muß bei einem Reifendruck von
0,5 bar mindestens 50 mm betragen. Es muß möglich
sein, das Motorrad aus der Senkrechten um
jeweils 12° nach jeder Seite zu neigen, ohne daß
außer den Reifen irgend ein Teil des Motorrades
den Boden berührt.
4.3 Rahmen
Für die Rahmenkonstruktion dürfen Serienrahmen
oder Eigenbauten verwendet werden. Alle konstruktionsbedingten
Winkelangaben werden aus der „horizontalen
Ebene" angegeben. Die Ausführung der
Konstruktion im Hinblick auf Dimensionierung und
Steifigkeit muß in jedem Falle der Motorleistung
entsprechen und fachgerecht ausgeführt sein. Der
Motor darf in keinem Fall als tragendes Teil innerhalb
der Rahmenkonstruktion fungieren. Ausgenommen
hiervon sind Serienmotorräder mit entsprechenden
Rahmen. Die Rahmen-
Teilverbindungen (Schweißnähte, Verschraubungen
etc.) dürfen nicht abgeschliffen, geglättet oder
sonstwie nachgearbeitet werden. Alle am Rahmen
oder Motor befestigten beweglichen Teile (Ständer,
Spiegel etc.) müssen abgebaut oder durch Sicherungsmaßnahmen
fest mit dem Fahrzeug verbunden
werden.
Bei dem Einbau von Motoren mit Stoßstangen-
Ventiltrieb und offenen Kipphebeln ist ein Schutz für
den Fahrer vorgeschrieben. Dies kann erfolgen
durch ein Ableitblech aus einer 6mm starken Aluminiumplatte
oder einer Schutzmatte (siehe Teil IV
Generelle Bestimmungen Automobil SFISpezifikationen 4.1)
oder eines durchschlagsicheren
Brustprotektors (schusssichere Weste). Der Schutz
ist über den Zylinderköpfen, in Verlängerung der
Zylinder, anzubringen, um bei Bruch des Ventiltrieb
den Fahrer vor umherfliegenden Teilen zu schützen.
RÄDER und REIFEN : 5
5.1 Räder
Die Fahrzeuge müssen mit einem für Motorräder
hergestellten Vorderrad ausgerüstet sein. Die hintere
Felge darf nicht mehr als 50 mm schmaler sein
als die Bodenkontaktfläche des Hinterreifens. Die
vordere Felge muß eine Größe von mindestens WM
1x16" aufweisen.
5.2 Reifen und Schläuche
Grundsätzlich können entweder Slicks oder Reifen
mit einem Mindestprofil von 2 mm verwendet werden,
Motorräder deren Höchstgeschwindigkeit 200
km/h überschreitet müssen auf dem Vorderrad mit
Reifen bestückt sein, die mindestens die Klassifizierung
"V" aufweisen oder vom Typ "Roadracing" sind.
Die Schläuche für die Hinterreifen müssen aus natürlichem
Gummi (Typ "Racing") bestehen. Die Ventile
müssen mit Staubkappen aus Metall, die über
eine Gummidichtung verfügen, versehen werden.
SITZE : 6
6.1 Fahrersitz
Der Fahrersitz muß so konstruiert sein, daß er eine
sichere Fahrposition ermöglicht. Er darf nicht in gefährlicher
Weise unbequem sein.
KAROSSERIE : 7
7.1 Startnummernschilder
Die Startnummernschilder sind jeweils so an den
Seiten und an der Front des Motorrades anzubringen,
daß diese vom Vorstartpersonal und der Zeitnahme
zweifelsfrei eingesehen werden können.
Gegebenenfalls sind auf beiden Seiten des Motorrades
Startnummernschilder anzubringen.
7.2 Verkleidungen und Abdeckungen
Die Fahrzeugverkleidung muß so beschaffen sein,
daß der Fahrer das Motorrad besteigen bzw. verlassen
kann, ohne Verkleidungsteile zu entfernen. Die
Verkleidung darf dem Fahrer die Kontrolle des Motorrades
nicht erschweren. Alle am Motorrad vorhandene
Glasteile von Beleuchtungseinrichtungen
etc. müssen kreuzweise abgeklebt werden. Spiegel
müssen, Blinker können abgebaut werden.
Alle offenen Antriebe müssen eine Abdeckung aufweisen,
um einen versehentlichen Kontakt mit rotierenden
Teilen zu vermeiden.
7.3 Wheelie bars
Wheeliebars (Stützvorrichtung gegen Überschlag
am Heck des Motorrades) sind vorgeschrieben für
alle Klassen die mit profillosen Hinterradreifen
(Slicks) gefahren werden. Die Fahrbahn berührende
Teile der Wheeliebar müssen mit Laufrädern versehen
sein. Die Befestigung der Wheeliebars muß an
den Stellen des Heckrahmens erfolgen, die für die
Aufnahme der entstehenden Kräfte geeignet sind.
ELEKTRIK : 8
8.1 Stromkreisunterbrecher
Jedes Motorrad mit Ausnahme eines, mit Nitromethan
betriebenen Motorrades, muß mit einem elektrischen
Kontakt ausgerüstet sein, der die Funktion
der Zündanlage sowie ggf. die Lachgas und- Kraftstoffzufuhr
unterbricht, wenn der Fahrer die Kontrolle
über das Motorrad verliert. Diese Vorrichtung muß
mit dem Fahrer verbunden werden, sobald der Motor
gestartet wird.
HILFSSYSTEME : 9
9.1 Computer und Datarecorder
Datarecorder dürfen lediglich für das Sammeln und
Speichern von Daten verwendet werden. Alle gemessenen
Werte dürfen während der Renn- oder
Trainingsläufe nur aufgezeichnet werden. Eine Anzeige
oder Übertragung, egal welcher Art, ist zu
keiner Zeit zulässig. Die Funktionen eines Datenaufzeichnungssystem
dürfen nicht automatisch
durch Motordrehzahl oder Kupplungshebel oder
drahtlose Übertragung ausgeführt werden. Die Aktivierung
muß manuell erfolgen. Funktionen des Motorrades
dürfen nicht durch einen Datarecorder beeinflusst
werden. Die Betätigung des Gashebels, der
Kupplung, der Bremsen sowie der Gangschaltung
muß ausschließlich der Kontrolle des Fahrers unterliegen.
Lachgasanlagen dürfen durch elektronische
Einrichtungen, z.B. Timer, gesteuert werden.
FAHRER : 10
10.1 Fahrerschutzkleidung
Jeder Fahrer muß während des Wettbewerbs
Schutzkleidung und Schuhwerk tragen, das nachfolgenden
Bestimmungen entspricht.
Jeder Fahrer muß einen Ein- oder Zweiteiligen Lederanzug
tragen, der in allen Bereichen eine Stärke
von mindestens 1,2 mm aufweist. Nichtledernes
Material (z.B. Kevlar) kann verwendet werden, wenn
es den von der FIM festgelegten Anforderungen
(siehe weiter unten) entspricht.
Folgende Bereiche des Anzuges müssen zumindest
mit einer doppelten Lage Leder oder einer mindestens
8 mm dicken Schaumgummischicht gepolstert sein:
-Schultern -Rücken beide Seiten des Rumpfes
Ellbogen -Knie und den Hüften
Bei Verwendung von Anzügen die nicht gefüttert
sind, muß vollständige Unterkleidung getragen werden,
die entweder aus Nomex, Seide oder Baumwolle
besteht. Synthetisches Material, das bei einem
Unfall schmelzen oder die Haut des Fahrers verletzen
kann, ist weder als Unterkleidung noch als Futter
für die Kombination zugelassen.
Für alle Klassen ist das Tragen eines Rückenprotektorvorgeschrieben.
Die Verwendung eines Frontprotektors
(Sturzprotektor) wird empfohlen
Für die Klasse Super Twin/Top Fuel ist die Benutzung
eines durchschlagssicheren Frontprotektors
(Schusssichere Weste als Ersatz für den Sturzprotektor)
vorgeschrieben.
Die Stiefel müssen aus Leder oder einem zugelassenen
Ersatzmaterial bestehen und mindestens 200
mm hoch sein, um mit der Kombination einen kompletten
Schutz zu gewährleisten.
Jeder Fahrer muß lederne Schutzhandschuhe tragen.
Alle Kleidungs- und Futterstoffe müssen insbesondere
auf Feuer- und Abnutzungsresistenz aller Teile
die direkt mit der Haut in Berührung kommen, geprüft
und zugelassen worden sein. Das Material darf
nicht entflammbar sein und kann der Homologation
durch die FMN (Nationale Motorrad-Förderation)
unterliegen.
10.1.1 Leder-Ersatzmaterial
Das Material muß im Hinblick auf folgende Eigenschaften
1,5 mm dickem Rindsleder (kein Spaltleder)
mindestens entsprechen.
Feuerabweisend
Widerstandsfähig gegen Abrieb
Reibungskoeffizient (auf allen Arten von
Straßenbelag)
Schweißaufsaugend
Medizinische Prüfung (ungiftig, darf keine
Allergie auslösen)
Nichtschmelzend
FMN´s die Schutzkleidung genehmigen, müssen
Zertifikate von Prüfinstituten für die Unterlagen der
FIM einreichen. Sie muß mit einem FMNGenehmigungszeichen
versehen sein, sofern diese
von der betr. FMN verlang wird.
10.2 Helm
Jeder Fahrer muß einen Helm tragen der eines der
nachfolgend Prüfzeichen hat:
Snell M85 oder M90; ECE 22-03 0der 22-04;
AFNOR (NF) S 72.305; BS66658 A oder 6685B;
DOT FMVSS -218.
10.3 Lizenzen
Jeder Fahrer muß Inhaber einer gültige Lizenz für
den Motorradrennsport sein. Diese Lizenz muß vom
DMSB bzw. der Förderation des Landes des Fahrers
ausgestellt sein.
SUPER STREET BIKE
Definition
Die Kurzbezeichnung ist SSB und wird der Startnummer
vorangestellt.
Die Klasse Super Street Bike ist für Motorräder mit
einem Verbrennungsmotor, betrieben mit Benzin,
basierend auf einem Serienmotor vorgesehen. Die
verwendeten Motorräder müssen optisch die Silhouette
des zugrundeliegenden Straßenmotorrades
wiedergeben. Beleuchtungseinrichtungen müssen
nicht vorhanden, jedoch in ihrer ursprünglichen
Form erkennbar sein (Airbrush, Klebefolien).
Motor : 1
Motor
Alle Modifikationen sind erlaubt. Die Verwendungen
von Kompressoren und Turboladern ist freigestellt.
Kraftstoff
Es ist nur Benzin oder Rennbenzin zugelassen. Die
Verwendung von Lachgas (N2O) ist freigestellt, Nitromethan
und Methanol sind als Treibstoffe nicht
zulässig.
Siehe Allgemeine Technische Bestimmungen 1.4.
Kraftübertragung : 2
Getriebe
Getriebe ist freigestellt, muß jedoch im Originalgehäuse
eingebaut sein.
Kupplung
Fliehkraftkupplungen (Slider) sind nicht zulässig.
Bremsen und Federung : 3
Hintere Aufhängung
Falls Stoßdämpfer vorhanden sind müssen diese
funktionieren. Stoßdämpfer können auch durch starre
Verbindungen ersetzt werden.
Lenker
Der Lenker muß eine Mindestbreite von 500 mm
aufweisen.
Vordere Aufhängung
An der Vorderradaufhängung ist ein Kotflügel zur
Radabdeckung vorgeschrieben. Die Montage von
Gewichten ist nur an der seitlichen Verlängerung der
Vorderachse zulässig und muss symmetrisch erfolgen
(beidseitig gleiches Gewicht). Das maximale
Gewicht darf 10 Kg nicht überschreiten. Die Verwendung
von Gabeln und Rädern mit überproportional
hohem Gewicht gegenüber entsprechenden
Serienteilen ist unzulässig
Rahmen : 4
Rahmen
Die Konstruktion des Rahmens ist freigestellt. Eine
Schwinge und dazugehörige Aufnahmen müssen
erkennbar sein.
Radstand
Der maximal zulässige Radstand (Achsmitte zu
Achsmitte) beträgt 1730 mm.
Räder und Reifen : 5
Reifen
Es sind ausschließlich straßenzugelassene, freiverkäufliche
Reifen mit einer Profiltiefe von mindestens
2 mm (zum Zeitpunkt der Fahrzeugabnahme) zugelassen.
Reifen mit der Markierung "not for highwayuse",
profillose Slicks, Experimental- und Autoreifen
sind nicht zulässig.
Karosserie : 6
Stützräder (wheelie bars)
Die Verwendung von wheelie bars ist nicht zulässig.
Elektrik : 7
Stromkreisunterbrecher
Siehe Allgemeine Technische Bestimmungen 8.1.
Hilfssysteme : 8
Computer Datarecorder
Siehe Allgemeine Technische Bestimmungen 9.1.
Fahrer : 9
Fahreranzug Vorgeschrieben.
Siehe Allgemeine Technische Bestimmungen 10.1
Helm Vorgeschrieben
Siehe Allgemeine Technische Bestimmungen 10.2.
Lizenzen
Jeder Fahrer muß im Besitz einer gültigen Lizenz
des DMSB oder einer anderen Förderation sein.
Reglement 2002 Custombike Challenge:
Unlimited Klasse:
Mindesthubraum +597 ccm
nur 4-Takt Motoren, keine Verkleidung erlaubt, Schild für Startnummer
maximal 30 x 30 cm, Winkel für Schild ist beliebig und kann
wahlweise rahmen - oder lenkerfest montiert werden. Ram Air oder andere
Belüftungssysteme müssen hinter den Gabelholmen in
Fahrtrichtung beginnen, durchgängiger Lenker mit Mindestbreite 73 cm,
Mindestabstand vom höchsten Punkt der Gabelbrücke zum
unteren Teil der Lenkerenden mindestens 5 cm, "artgerechte" Montage
des Lenkers Voraussetzung (Vorbild: Bandit,ZRX,Fazer,Hornet, etc.)
freie Reifenwahl, Tuning Motor & Fahrwerk no Limits.
Beispiel: Kawasaki ZXR 750
Silhouette Klasse:
darunter fallen alle Motorräder, die mit einem durchgängigen Lenker oberhalb
der Gabelbrücke und ohne Vollverschalung vom Werk aus typisiert sind -
zum Beispiel: Honda Hornet, Honda Big One, Suzuki Bandit,
Yamaha XJR 1200/1300, Yamaha Fazer, Kawasaki ZX-7, Kawasaki ZRX, etc.
Bei diesen Bikes darf die Silhouette inkl. Felgen nicht verändert werden.
Außerdem fahren hier alle Unlimited Racer, die älter als Baujahr 1992 sind,
wobei bei ursprünglich vollverkleideten Motorrädern wie GSX-R 750/1100,
ZXR 750, ZX-9 etc. nur die im Typenschein festgelegte Motor/Fahrgestell
Kombination erlaubt ist - das bedeutet z.B. kein GSX-R 1100 Motor Bj.91 in
einem GSX-R 750 Rahmen Bj.95 etc., es darf bei diesen "alten" Unlimited Racern
nur ein Schild für die Startnummer von maximal 30 x 30 cm verwendet werden,
dieser darf rahmen - oder lenkerfest montiert werden.Tuning Motor & Fahrwerk
no Limits, Mindesthubraum +597 ccm, nur 4-Takt Motoren, durchgängiger Lenker
mit Mindestbreite 73 cm, Mindestabstand vom höchsten Punkt der Gabelbrücke
zum unteren Teil der Lenkerenden mindestens 5 cm, "artgerechte" Montage des
Lenkers Voraussetzung (Vorbild: Bandit,ZRX,Fazer,Hornet, etc.) freie Reifenwahl
Beispiel: Kawasaki ZRX 1100, Suzuki GSX-R 1100
Two is enough:
Mindesthubraum +600 ccm, nur 4 Takt Motoren, maximal 2 Zylinder, keine
Verkleidung erlaubt, Schild für Startnummer maximal 30 x 30 cm, Winkel für
Schild ist beliebig und kann wahlweise rahmen - oder lenkerfest montiert werden.
Ram Air oder andere Belüftungssysteme müssen hinter den Gabelholmen in
Fahrtrichtung beginnen, durchgängiger Lenker mit Mindestbreite 73 cm,
Mindestabstand vom höchsten Punkt der Gabelbrücke zum unteren Teil der
Lenkerenden mindestens 8 cm, "artgerechte" Montage des Lenkers
(Vorbild: Bandit,ZRX,Fazer,Hornet, etc.) freie Reifenwahl, darunter fallen z.B.:
Suzuki TL1000, Suzuki SV650, Yamaha TRX/TDM 850/900, Ducati Monster etc.
Beispiel: Suzuki TL1000 S
In allen Klassen: Punktesystem wie in der Motorrad WM beginnend mit 25 Punkten,
kein Streichresultat!
1.Platz 25 Punkte, 2.Platz 20 Punkte, 3.Platz 16 Punkte,
4.Platz 13 Punkte, 5.Platz 11 Punkte, 6 Platz 10 Punkte,
7.Platz 9 Punkte, 8.Platz 8 Punkte, 9.Platz 7 Punkte, 10.Platz 6 Punkte,
11.Platz 5 Punkte, 12.Platz 4 Punkte, 13.Platz 3 Punkte, 14.Platz 2 Punkte,
15.Platz 1 Punkt